Baumschutzsatzung in anderen deutschen Städten
26.01.2026Baumschutzsatzung in anderen deutschen Städten
Bewährte Praxis deutschlandweit
Viele Städte in ganz Deutschland haben eine Baumschutzsatzung oder entsprechende Verordnung, teilweise seit bereits mehr als 30 Jahren. Die Stadt Hannover beschloss erstmals 1987 eine Baumschutzsatzung. Die Stadt München hat bereits 1976 eine Baumschutzverordnung erlassen.
Schränkt die Baumschutzsatzung Bürger*innen übermäßig ein?
Nein, dies ist nicht zutreffend. Bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung Oldenburg gibt es ein angemessenes Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit, nicht den kursierenden unrealistischen Betrag von 25.000 €. Es ist auch falsch, dass die Stadt Grundstückskontrollen macht. Bei Fragen oder Bedenken gibt es eine Beratungsstelle, die bei der Lösung von Problemen unterstützt. Nach Auskunft der Verwaltung im Dezember 2025 erhielt keine Privatperson einen Bußgeldbescheid. Es laufen lediglich Verfahren gegen Investoren.
Verursacht die Baumschutzsatzung zu viel Verwaltungsaufwand?
Die Baumschutzsatzung schafft allgemein verbindliche Regeln für die gesamte Stadt und ermöglicht Entscheidungen ohne aufwändige Einzelfallprüfungen. Alle Bäume sind flächendeckend geschützt, was das aufwändige Verfahren zur Ausweisung einzelner Bäume als Naturdenkmal erspart. Die Allgemeingültigkeit bindet dementsprechend auch die Kommune und stärkt den Baumschutz Oldenburg auf öffentlichem Grund. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten schafft die Satzung Klarheit und stellt eine einfachere Regelung dar als ein aufwändiger Baumschutz über Bebauungspläne. Für Bauherren und Investoren schafft sie klare, einheitliche Regeln statt Einzelfallentscheidungen.
Hatten die Bürger*innen genug Mitsprache bei der Erarbeitung der Baumschutzsatzung?
Bei Informationsveranstaltungen in den einzelnen Stadtgebieten wurden die Bürger*innen über die geplante Satzung informiert und konnten Anregungen und Einwände einbringen. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses wurden den Ratsmitgliedern vor der Entscheidung zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsprozess wurden den Ratsmitgliedern vor der Entscheidung zugänglich gemacht. Der Beschluss erfolgte auf Grundlage des dargestellten Beteiligungsprozesses und der anschließenden Ratsentscheidung.
Wie kann ich den Baum auf meinem Grundstück noch nutzen?
Die Baumschutzsatzung schränkt Ihre Eigentumsrechte nicht unzulässig ein. Es gibt weiterhin viele Nutzungsmöglichkeiten eines Baumes, die mit ihr vereinbar sind. In seinem Schatten kann man Sitzmöglichkeiten schaffen oder eine Schaukel an einem starken Ast befestigen, ohne die Rinde zu beschädigen. Solange die Baumscheibe frei von Bodenversiegelung und Bodenverdichtung ist, ist er robust.
Kann ich meinen Baum selbst pflegen oder darf das nur ein Fachbetrieb?
Grundsätzlich darf man seinen Baum selbst schneiden, wenn man die nötigen Kenntnisse hat. Einen Baumschnitt zur Verkehrssicherung darf man auch mit gültiger Baumschutzsatzung tätigen, ohne ein Bußgeld zu erhalten. Bei Unsicherheit hilft eine fachliche Beratung, damit der Baum gesund bleibt und sich gut entwickelt.
Welche Hilfen gibt es für Bürger*innen zur Einhaltung der Baumschutzsatzung?
Oldenburger können sich zu geringen Kosten beraten lassen oder Laub in bereitgestellten Sammelbehältern und Laubsäcken kostenlos entsorgen. Es wurde zudem extra eine Beratungsstelle eingerichtet! Mehr Infos gibt es unter „Grüner Daumen hoch: Oldenburg macht sich für Bäume stark.“
Welche Folgen hat die Abschaffung der Baumschutzsatzung?
Oldenburg wurde erst im August 2025 mit dem „Label Stadtgrün Naturnah" in Silber ausgezeichnet - wichtig dafür war die Baumschutzsatzung. Ohne die Satzung besteht das Risiko, dass die Stadt die EU-Zielvorgaben im „Gesetz zur Rettung der Natur" nicht erfüllen wird. Diese legen fest, dass bis 2030 der Stadtnatur keine weiteren Areale verloren gehen dürfen. Bei Nichteinhaltung können EU-Strafen drohen, die womöglich auf alle Bürger*innen über Steuern oder Gebühren umgelegt werden müssten.