Vor der Ratssitzung am 28.10.2024: Wir haben eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht

28.10.2024

In der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung (Vorlage 24/051181 - Neubau Stadion Maastrichter Straße; Rechtsgutachten zum Notifizierungsverfahren – Weiteres Vorgehen) soll der Rat am 28. Oktober 2024 darüber entscheiden, dass ein Notifizierungsverfahren umgangen wird und 15 Millionen aus den Rücklagen der Stadt Oldenburg direkt an die Stadiongesellschaft gezahlt werden dürfen.

Diese Vorlage enthält diverse unrichtige und in die Irre führende Behauptungen, so dass Andreas Sander und ich uns gezwungen sahen eine Beschwerde mit der Bitte um Prüfung der einzelnen Punkte an die Kommunalaufsicht zu schicken.

Die Verwaltung vermittelt u.a. in der Vorlage den Anschein, dass durch die Zuführung der 15 Millionen aus den Rücklagen der Stadt ein Liquiditätsüberschuss entstehen könnte, der dazu führt, dass die 15 Millionen von der Stadiongesellschaft langfristig zurückgeführt werden könnten. Diese Aussage entbehrt jeder Logik.

Ich bin zu diesem Punkt schon von einem Berufsschullehrer der Rechnungswesen unterrichtet angerufen worden. Er hat mich gebeten, dies zu erklären. Er und seine Kollegen würden seit Tagen darüber grübeln, wie das gemeint sein könnte. Wenn diese Aussage so stimmen würde, dann hätte man den Auszubildenden in der Verwaltung seit Jahren etwas Falsches in der Berufsschule vermittelt, so die Aussage.

Des Weiteren behauptet die Verwaltung, dass es sich bei der VfB Oldenburg GmbH nicht um Berufsfußball handeln würde. Dieser Punkt spielt beim Notifizierungsverfahren eine entscheidende Rolle.

Diese Aussage entspricht nicht den Tatsachen. In der Stellungnahme von Kapellmann steht: 

… dürfte es sich aber auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits um Profisport handeln, wenn die Spieler des VfB Oldenburg durch die Ausübung des Fußballs ein Entgelt erhalten, welches einen erheblichen Teil ihres Einkommens ausmacht“ – Dies ist bei der VfB Oldenburg GmbH der Fall.

Bereits im April wurde vom Rat beschlossen, dass die Stadt umgehend ein Notifizierungsverfahren einleitet. Der Vorlage der Verwaltung wird behauptet, dass sie der Verpflichtung umgehend nachgekommen ist. Aus der Stellungnahme von Kapellmann geht aber deutlich hervor, dass dies nicht der Auftrag an die Kanzlei war. Unter dem Punkt Fragestellung auf Seite 8 heißt es: 

„Im Folgenden werden wir auftragsgemäß die beihilferechtliche Einschätzung des Rechtsamts der Stadt Oldenburg überprüfen.“

und

„Basierend auf den Ergebnissen unserer rechtlichen Prüfung soll entschieden werden, ob eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission erforderlich ist und welche alternativen Vorgehensweisen möglich erscheinen.“ 

Die Kanzlei Kapellmann erwähnt in der Stellungnahme auch die Aussage des Rechtsamtes der Stadt Oldenburg vom Februar 2023, dass so lange weder der Beihilfetatbestand rechtssicher ausgeschlossen werden könne, noch eine Freistellungsmöglichkeit eindeutig in Frage komme, die rechtssichere Möglichkeit eine Anmeldung des Vorhabens bei der Europäischen Kommission sei.

Letztlich verweist Kapellmann zwar darauf, dass eventuell eine Umgehung der Notifizierung möglich sein könnte und Freistellungsvoraussetzungen eingehalten werden könnten. Die Kanzlei macht aber auch deutlich, genau wie das Rechtsamt, dass die rechtssicher Möglichkeit eine Anmeldung des Vorhabens bei der Europäischen Kommission ist. 

Sobald eine Antwort der Kommunalaufsicht vorliegt werde ich diese hier einstellen.