Video vom 11.06.2025
Niedlich ist auch die Aussage von unserem OB laut NWZ vom 31. Mai, dass er einen unabhängigen Sachverständigen für Boden- und Grundwasser mit der Bewertung der bisher aus strafrechtlichen Gesichtspunkten angefertigten Gutachten beauftragen möchte.
Im Gutachten der Staatsanwaltschaft steht ganz deutlich, ich zitiere: „... dass aufgrund der Asbestbefunde grundsätzlich die gesamte Ablagerung zunächst als asbesthaltiger Abfall anzusehen ist. Dies kann abschnitts- oder bereichsweise nur durch eine geeignete aufwändige Untersuchung widerlegt werden. Für den zukünftigen Umgang mit der vorliegenden Abfallablagerung sind derartige Untersuchungen essenziell.“
Unser OB gibt also etwas in Auftrag, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte und bereits vor einem Jahr hätte geschehen können.
Wollen wir mal hoffen, dass dies nicht der Gutachter macht, der hier auf dem Fliegerhorst-Gelände bis 2026 einen Vertrag hat und gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Korruptionsverdachtes ermittelt.