Video vom 14.06.2025
„Keine illegale Müllentsorgung. Experte widerspricht. Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft.“
In diesem Artikel wird von einem Gegengutachten berichtet, welches von der Stadt Oldenburg in Auftrag gegeben wurde und letzten Donnerstag im Umweltausschuss vorgestellt wurde.
Der Gutachter glaubt belegen zu können, dass das Gutachten der Staatsanwaltschaft nicht korrekt ist und es zu keiner illegalen Müllentsorgung gekommen ist.
Er spricht davon, dass die Verfüllung der ehemaligen Schießanlage legal und planmäßig stattgefunden hat.
Ich zweifle seine Aussage an, frage mich aber vor allem, warum gibt die Stadt ein Gegengutachten in Auftrag?
Normalerweise gibt doch ein Beschuldigter ein Gegengutachten in Auftrag, um seine Unschuld zu belegen.
Dass eine Geschädigte hier die Stadt Oldenburg ein Gegengutachten in Auftrag gibt, um zu belegen, dass ihr kein Schaden zugefügt wurde, dürfte schon sehr ungewöhnlich sein.