Video vom 15.07.2025

Standpunkte oder Fehlverhalten. Ein ganz frisches Beispiel ist die Wahl der ersten Stadträtin.

Wir erinnern uns, in der letzten Ratssitzung wurde die erste Stadträtin in geheimer Wahl gewählt.

Auf die Frage, warum dies nach 5 Jahren ohne erste Stadträtin jetzt plötzlich notwendig ist, hat der OB erklärt, dass die Kommunalaufsicht dies bereits seit Längerem fordert.

Die SPD, CDU und BSW haben dies ohne Nachfrage hingenommen.

Nun liegt mir ein ganz aktuelles Schreiben von der Kommunalaufsicht vor, die gefragt wurde, ob dies tatsächlich eine Forderung war.

In diesem Schreiben heißt es, im Rahmen der hiesigen Prüfung im Jahr 2022 fiel uns auf, dass die Hauptsatzung 4 leitende Beamtinnen als Stadträtin in der Stadt Oldenburg vorsieht.

Darauf wurde die Stadt Oldenburg von der Kommunalaufsicht hingewiesen.

Wortwörtlich heißt es dann, eine Forderung, die betreffende Stelle zu besetzen, gab es jedoch nicht.