Video vom 21.08.2025

In der Stadt Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft auf dem ehemaligen Schießstand mit Asbest und teerbehaftete Materialien gefunden.

Der Gutachter der Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass aufgrund der Menge der gefundenen giftigen Stoffe die gesamte Ablagerung zunächst als asbesthaltiger Abfall zu bewerten ist und das Gegenteil nur durch aufwendige Untersuchungen bewiesen werden kann.

Es ist befremdlich, dass die Stadt keine Anstrengungen unternimmt, die Menge der giftigen Stoffe und den Verursacher des Schadens zu ermitteln.

Wir, die Gruppe Für Oldenburg, haben einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Abfallrecht befasst, beauftragt, für uns ein Gutachten der Staatsanwaltschaft und das Gutachten der Stadt zu bewerten.

Das Ergebnis ist eindeutig.

Es muss zwingend geklärt werden, wie viel Asbest und Teer hier lagert und wer der Verursacher ist. Nur dann kann der Verursacher in Haftung genommen werden.

Unternimmt die Stadt nichts, wird sie auf dem Schaden sitzen bleiben und die Entsorgung wird mit Steuermitteln vorgenommen werden müssen.

Wir haben das Schreiben des Rechtsanwalts allen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Von der SPD, CDU und BSW haben wir noch keine Rückmeldung erhalten.